Vertragsrecht Das Vertragsrecht ist das vielseitigste Rechtsgebiet: Es reicht beispielweise vom Kaufvertrag mit bestimmter Gewährleistung, Mietverträgen mit Klauseln über Schönheitsreparaturen und Betriebskosten, Werkverträgen mit dem kalkulierenden Handwerker, dem Bankvertrag über das Girokonto oder die Baufinanzierung, dem Ehe- oder/und Erbvertrag bis hin zu alles überschattenden Gesellschaftsverträgen oder grenzüberschreitenden, internationalen UN-Kaufverträgen. Bindende Verträge kommen bereits durch zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande. Dadurch gibt sich der Bürger sein Recht selbst, abgesehen von vermeintlichen tatsächlichen/wirtschaftlichen Zwängen auf der einen oder Kontrahierungszwängen auf der anderen Seite. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann dabei schützen oder eine ständige oder zumindest fallgruppenbezogene höchstrichterliche Rechtssprechung wie die des Bundesgerichtshofs oder des europäischen Gerichtshofs - man denke an die Rechtsprechung zum Erwerb finanzierter Immobilien/Immobilienfondbeteiligungen. Zugleich können Verträge steuerrechtlich bedeutsam sein. |